Prävention nach § 20 SGB V – unsere Zertifizierung

Die Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V werden durch die Krankenversicherer mit Zuschüssen von bis zu 80 % der Aufwendungen gefördert. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Kurse und Maßnahmen in den festgelegten Schwerpunktbereichen für die Prävention nach § 20 SHB V liegen und vor allem auch, dass diese durch einen professionellen, dafür zertifizierten Anbieter im Gesundheitsmanagement durchgeführt werden.

Vitalisten Gesundheitsmanagement GmbH – Ihr zertifizierter Partner für alle Präventionsmaßnahmen

Das vielfältige Angebot von der Vitalisten Gesundheitsmanagement GmbH im Bereich Prävention entspricht umfassend den Vorgaben nach § 20a SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung. Alle Gesundheitscoaches verfügen ausnahmslos über die Zertifizierungen, die für die Förderung und Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zwingende Voraussetzung sind. Die Vitalisten sind Mitglied beim Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement, beim deutschen Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung und im Bundesverband Personal Training.